+49(0)39292678219

Gasinstallation in Freizeitbooten, Wohnwagen und Wohnmobilen.

Es gibt zwei Arten von Gas, die sich für die Verwendung in Campingeinheiten eignen, nämlich Propan- und Butangas. Die am häufigsten verwendete Gasart ist Propan mit einem Siedepunkt von - 42 Grad Celsius, während Butan einen Siedepunkt von 0,5 Grad Celsius hat.

Unterhalb dieser Temperaturen kommt es zu keiner Gasbildung mehr. Der Dampfdruck, also der Druck in der Gasflasche (offizielle Bezeichnung: Gasbehälter), kann bei steigenden Temperaturen erheblich ansteigen. Bei 20 Grad Celsius beträgt der Dampfdruck von Propan 900 kPa, von Butan 210 kPa.

Butangasflaschen sind speziell für Butangas hergestellt, d. h. für einen niedrigeren Druck als Propangas. Würde eine Butangasflasche mit Propangas gefüllt werden, würde dies zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Um diese Gasflaschen zu unterscheiden, sind sie farbig: Butan ist immer blau; Propan ist grau, grün-grau oder rot. Diese Gasflaschen müssen alle zehn Jahre ausgetauscht oder überprüft werden; auf ihnen ist ein Stempel des Dampfdienstes mit dem Datum angebracht. In einigen Fällen sind L.P.G.-Tanks ein- oder untergebaut. L.P.G. ist eine Mischung aus Propan- und Butangas. LPG ist ein Autokraftstoff, der in flüssigem Zustand in den Motor des Autos eingespritzt wird. Die Gasleitung zum Motor beginnt am Boden des LPG-Tanks. Wenn dieses Rohr zum Anzünden von Gasgeräten verwendet wird, ist mit meterhohen Flammen zu rechnen, was äußerst gefährlich ist.

Die Versicherer stellen verschiedene Anforderungen an Gasanlagen an Bord von Freizeitbooten, wie zum Beispiel:

* Die Gasflasche muss so montiert werden, dass keine offene Verbindung zum Innenraum besteht. Dies bedeutet, dass in der Regel ein Gasflaschenschrank oder ein Gasbunker verwendet wird. Dieser Gasbunker sollte aus ausreichend feuerfestem Material bestehen und so konstruiert sein, dass Leck Gas unter keinen Umständen in den Innenraum gelangen kann. Der Gasbunker sollte einen Leck Gasaustritt im Boden von mindestens 19 mm in der Mittellinie und in Fahrzeugen von mindestens 75 mm über der Wasserlinie haben. Der Auslass sollte außerdem mindestens 500 mm von einer Innenöffnung entfernt sein. Zur Entlüftung des Gasbunkers ist oben eine nicht verschließbare Entlüftungsöffnung anzubringen, die zur Außenluft hin offen ist. Die Gasflasche sollte im Gasbunker auf eine Plattform gestellt werden, so dass der Leck Gasausgang offen bleibt. Die Gasflasche muss ebenfalls im Gasbunker befestigt werden. Mehr als zwei Gasflaschen zu je 11 kg dürfen aufgrund der geltenden Umweltgesetzgebung nicht ohne eine Genehmigung für eine belästigende Tätigkeit an Bord gebracht werden.

* Die Verbindung von der Gasflasche zum Innenraum muss mit einem zugelassenen Gasschlauch an einem festen Kupfer- oder Edelstahlrohr erfolgen. Der Gasschlauch muss durch solide Schottrohre verlaufen, so dass Verschleiß (Scheuern) ausgeschlossen ist.

* Der Gasschlauch muss den Normen ISO 2928, NEN 5654 oder CE entsprechen und muss alle drei Jahre ersetzt werden. Das Datum und die aufgeführten Informationen müssen bei der Kontrolle stets sichtbar sein. Wenn der Gasschlauch nicht länger als ein Meter ist, müssen an beiden Enden zwei Schlauchschellen aus rostfreiem Stahl angebracht werden. Die schwarzen Gummigasschläuche, die im Allgemeinen nur für Butan geeignet sind, dürfen nicht mit Schlauchklemmen versehen werden. Es wird empfohlen, immer Gasschläuche mit festen Kupplungen zu verwenden, auch wenn sie kürzer als ein Meter sind. Gasschläuche dürfen nicht durch Motorräume verlaufen.

* Die verwendeten Gasleitungen dürfen nur aus Kupfer oder rostfreiem Stahl bestehen; in Wohnmobilen darf Stahl von guter Qualität verwendet werden. Verbindungen dürfen nur mit Klemmverschraubungen hergestellt werden; bei Kupferrohren Messingverschraubungen, bei Stahlrohren Stahlverschraubungen. Lötverbindungen dürfen nur unter Verwendung von Hartlot (Silber) hergestellt werden.

* Gasgeräte müssen alle mit einem separaten Absperrventil versehen sein, ein Verteilerblock mit Absperrventilen, der sich an einer leicht zugänglichen Stelle befindet und mit dem jeder Gasverbraucher separat abgesperrt werden kann, erfüllt die Norm. Wenn sich ein Gasverbraucher an Bord befindet, ist es zulässig, den Haupthahn an der Gasflasche als Anschlusshahn zu verwenden, sofern dieser leicht zugänglich ist. Das Parallelkuppeln von Gasflaschen ist zulässig, wenn an jeder Kupplungsleitung ein Absperrventil vorhanden ist.

* Gasverbrauchsgeräte müssen gegen das Entweichen von unverbrämtem Gas geschützt sein; das bedeutet, dass alle Gasgeräte thermisch geschützt sein müssen.

Alle Gasgeräte müssen an einen Abgasrohre für Verbrennungsgase (Schornstein) angeschlossen sein. Der Kochherd ist das einzige Gerät, das ohne Schornstein verwendet werden darf. Bei Geräten, die nicht sichtbar sind, muss es sich um geschlossene Geräte handeln, d. h. die Luftzufuhr und der Schornstein müssen direkt mit der Außenluft verbunden sein.

Um einen m³ Propangas vollständig zu verbrennen, werden 24 m³ Luft benötigt; für Butangas 30 m³.

Es liegt auf der Hand, dass eine ausreichende Luftzufuhr vorhanden sein muss. Mangelnde Verbrennungsluft und verschmutzte Brenner führen zur Bildung von Kohlenmonoxid (CO), einem besonders "giftigen" Gas! Kohlenmonoxid ist ein sehr tückisches Gas (völlig geruchlos!), das sich schnell, aber unmerklich an die roten Blutkörperchen bindet, wodurch kein Sauerstoff mehr aus der Lunge aufgenommen werden kann, man kann bewusstlos werden (sieht aus wie Schläfrigkeit) und der Tod tritt ein!!! Es müssen mindestens zwei ständige Lüftungsöffnungen im Wohnraum vorhanden sein, von denen eine möglichst hoch sein muss. Dies gilt nicht für Fenster und Oberlichter. Es ist auch ratsam, einen Kohlenmonoxid Detektor in Ihrem Wohnmobil/Boot/Wohnwagen zu installieren, diese Geräte sind ab ca. € 35,- zu kaufen, ein solches Gerät warnt rechtzeitig und kann Leben retten!

All dies steht im Einklang mit dem niederländischen Gesetz. Sicherheit geht vor!